Ein zentrales Ziel des Fördervereins ist es, zukünftige Fördermittel transparent, nachvollziehbar und möglichst unbürokratisch zum Wohl der Dorfgemeinschaft einzusetzen.
Geplant ist folgendes Verfahren:
- Förderanträge sollen schriftlich eingereicht werden können.
- Antragsberechtigt sind Vereine, Gruppen sowie Einzelpersonen.
- Anträge können jeweils bis zum 30.09. eines Jahres eingereicht werden.
- Geplant ist ein fester Präsentationstermin am dritten Mittwoch im November.
- An diesem Termin sollen die eingereichten Projekte dem Förderverein vorgestellt werden.
- Im Anschluss berät der Vorstand über die eingegangenen Anträge und entscheidet darüber, welche Projekte gefördert werden und in welcher Höhe eine Förderung erfolgen kann.
Maßgebliche Entscheidungskriterien sind dabei insbesondere:
- Entspricht das Projekt den gemeinnützigen Zwecken und Zielen des Fördervereins gemäß § 2 der Satzung?
- Welche Zielgruppe profitiert von dem Projekt?
- Besteht die Möglichkeit einer Förderung über andere Förderprogramme?
- Handelt es sich um eine Aufgabe der öffentlichen Hand?
Zur Unterstützung der Antragsteller wurde zusätzlich eine Checkliste beziehungsweise untenstehend eine FAQ Information erstellt.
Förderanträge können zukünftig über die eingerichtete E-Mail-Adresse eingereicht werden:
Die Satzung des Fördervereins kann HIER eingesehen werden.
FAQ – Frequently Asked Questions
Wer kann einen Antrag stellen?
Vereine, Initiativen, Gruppen oder engagierte Personen aus Stockum, Seidfeld und Dörnholthausen mit einem gemeinnützigen Projekt.
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden Projekte mit Mehrwert für die Dorfgemeinschaft, die nicht zu den kommunalen Pflichtaufgaben gehören oder die durch andere Fördermaßnahmen gefördert werden könnten (siehe § 2 Vereinssatzung).
Können bereits geförderte Projekte zusätzlich unterstützt werden?
Ja. In diesem Fall kann ausschließlich der Eigenanteil bzw. die Eigenleistung unterstützt werden.
Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?
Anträge müssen spätestens bis zum 30.09. eines Jahres eingereicht werden.
Wie erfolgt die Auswahl der Projekte?
Die eingereichten Projekte werden durch das Gremium nach Vorgaben der Vereinssatzung geprüft und bewertet. Anschließend erfolgt eine persönliche Vorstellung und Präsentation des Projektes durch die Antragssteller.
Wann findet die Vorstellung statt?
Die Vorstellung der Projekte erfolgt am dritten Mittwoch im November. Den einzelnen Gruppen und Institutionen werden Termine zugewiesen.
Wie müssen die Projekte vorgestellt werden?
Es gibt keine Auflagen, wie die Projekte der Kommission präsentiert werden müssen.
Besteht ein Anspruch auf Förderung?
Nein. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Wann darf mit dem Projekt begonnen werden?
Ein Projekt sollte grundsätzlich erst nach Förderzusage begonnen werden.
Welche Unterlagen sollten eingereicht werden?
Je nach Projekt können Kostenpläne, Angebote, Skizzen, Fotos oder weitere Nachweise erforderlich sein.
